19-10-2017, 13:09
Hallo Zusammen,
Ich habe die letzten Tage viel hier nachgelesen aber leider keine richtige Hilfe für meinen Fall herauslesen können.
Folgende Situation
Exfreundin verlassen. Halbes Jahr später wieder Kontakt und daraufhin wurde Sie schwanger. Vaterschaftstest von mir organisiert und bezahlt ergab das es mein Kind ist.
An das Amt wird Kindsunterhalt gezahlt.
Das Kind ist mittlerweile etwas über einem Jahr und nun kam ein Schreiben von Ihrem Anwalt das ich Betreuungsunterhalt für Sie bezahlen soll. Ca. 650,-
Ich bin maximal bereit 200,- oder am besten garnichts an Sie zu bezahlen.
Für das Kind zahl ich den Unterhalt ohne wenn und aber. Aber für Sie möchte ich keinen Cent ausgeben.
Nun zu meiner Frage:
Was passiert wenn ich einfach die Zahlung verweigere bzw. "nur" 200,- an Sie bezahle?
Ich habe die letzten Tage viel hier nachgelesen aber leider keine richtige Hilfe für meinen Fall herauslesen können.
Folgende Situation
Exfreundin verlassen. Halbes Jahr später wieder Kontakt und daraufhin wurde Sie schwanger. Vaterschaftstest von mir organisiert und bezahlt ergab das es mein Kind ist.
An das Amt wird Kindsunterhalt gezahlt.
Das Kind ist mittlerweile etwas über einem Jahr und nun kam ein Schreiben von Ihrem Anwalt das ich Betreuungsunterhalt für Sie bezahlen soll. Ca. 650,-
Ich bin maximal bereit 200,- oder am besten garnichts an Sie zu bezahlen.
Für das Kind zahl ich den Unterhalt ohne wenn und aber. Aber für Sie möchte ich keinen Cent ausgeben.
Nun zu meiner Frage:
Was passiert wenn ich einfach die Zahlung verweigere bzw. "nur" 200,- an Sie bezahle?