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Welches Recht bei Auslandsaufenthalt?
#5
#Austriake: Meine Adresse in Österreich ist bekannt, sowohl bei der Kindsmutter, als auch bei allen relevanten deutschen Behörden (Jugendamt, Finanzamt, Rentenversicherung etc.). Ich habe je einen (Haupt-)Wohnsitz ganz offiziell in beiden Ländern. Der KU wird von einem deutschen Bankkonto aus überwiesen.

Es bestand schon einmal eine Beistandschaft beim JA. Die konnte ich aber dadurch beseitigen, dass ich der KM mehr Geld geboten hatte, als das JA damals ausgerechnet hatte, also etwas mehr als der Betrag gemäß DDT. Bedingung war, dass die KM die Beistandschaft dann beendet. Das hat auch ganz gut funktioniert, nur steigen ja jetzt die Bedarfssätze immer heftiger an, und da kam die Idee mit dem endgültigen Ortswechsel.

#P: Ich bin in Österreich offiziell als Selbständiger tätig, daher würde mir wohl im Fall der Fälle direkt ins Vermögen gepfändet. Interessant finde ich deine Aussage, das die Berechtigte den Gerichtsstand hintricksen kann. Wie muss ich mir das konkret vorstellen?

So wie ich euch verstehe, macht die Aufgabe des deutschen Wohnsitzes nicht wirklich Sinn. Danke aber trotzdem für eure Mühe!
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RE: Welches Recht bei Auslandsaufenthalt? - von finearts60 - 19-12-2017, 07:39

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