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Umgangsverfahren im Alleingang - Ein Vater machts selbst...
#3
Verfahren 1: Umgangsregelung (Status: Verfahren erfolgreich durch Beschluss Amtsgericht)
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Zeitraum: November 2015 – Januar 2016

Zuständig: Amtsgericht / Familiengericht; ferner Jugendamt

Ablauf des Verfahrens:
 
  1. Antragstellung am 25.11.2015
  2. Abweisungsantrag durch Vertreter Kindesmutter am 08.12.2015
  3. Anhörung durch Richter am 17.12.2015, Stellungnahme Jugendamt: Pro Umgang
  4. Beschluss zu Umgang vom 21.12.2015, Zustellung am 09.01.2016
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Antrag: Zweiwöchentliche Umgangswochenenden mit Übernachtung

Meine Argumente (Auszug):
  • Beziehung zwischen Vater und Sohn besteht und ist wichtig
  • langfristig männliche Identifikationsfigur notwendig
  • Sohn fühlt sich wohl, außerdem haben erste Übernachtungen bereits stattgefunden
  •  Recht auf Umgang nach § 1684 BGB, außerdem Grundrecht nach GG, Art. 6, Abs. 2, siehe auch 1 BVR 1253/06
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Gegenantrag: Vollständige Antragsabweisung + Bewilligung Verfahrenskostenhilfe

Gegenargumente Antragsgegnerin + Anwalt:
 
  • Fehlende Bindungstoleranz seitens des Vaters
  • Vernachlässigung des Kindes während Umgang
  • Drogenproblematik
  • Fehlende Liebe, fehlende Aufrichtigkeit seitens des Vaters
  • Kind hat Abneigung gegen Vater, daher maximal begleiteter Umgang
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Entscheidung AG: 

„Die Mutter ist verpflichtet, dem antragstellenden Vater Umgang mit dem Kind … wie folgt zu gewähren: Alle zwei Wochen samstags von 10 Uhr bis sonntags 18 Uhr.“

Begründung der Entscheidung AG: „Der Vater hat ein Recht zum Umgang mit dem Kind (§ 1684 BGB). Die Begleitung des Umgangs durch Dritte bedeutete eine Einschränkung, die nur unter besonderen Voraussetzungen des Kindeswohls in Betracht zu ziehen wäre (§ 1684 BGB), auf die sich der Vater nicht verweisen lassen muss….“

Kommentar Verfahren 1:

Ich persönlich war überrascht, wie schnell und gewissermaßen auch unbürokratisch dieses Verfahren geführt wurde. Trotz maximal aggressiver Rhetorik des aus der Staatskasse bezahlten Anwalts der Kindesmutter hat sich das Gericht nicht in seiner Entscheidung beirren lassen. Mir persönlich hat das Verfahren gezeigt, dass unser Rechtssystem zumindest im konkreten Fall sehr gut funktioniert hat.
 
Viele Grüße
P.
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RE: Umgangsverfahren im Alleingang - Ein Vater machts selbst... - von PapaSpeakIng - 09-01-2018, 14:23

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