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Eigener Titel vs Jobcenter
#8
(24-01-2018, 13:41)p__ schrieb: Ein selbsterstellter Titel jetzt hat keinen Einfluss auf das, was das Jobcenter macht. Wenn die der Ansicht sind, dass du zu wenig zahlst, werden die höheren Unterhalt durchsetzen.

Ich seh das nicht ganz so hart. M.E. nach bringt ein selbst (bei Notar) erstellter, befristeter Titel schon was. Vorraussetzung ist, dass er mind. in Unterhaltsvorschusshöhe oder darüber ist und dass er nicht zu weit von der Leistungsfähigkeit abweicht. Die Jobcenter lassen das eher dann so, weil sie Risiko und Arbeitsaufwand der gerichtlichen Klärung scheuen. Allein wegen dieser Chance lohnt sich das.

Das Unterhaltsvorschussamt ist damit eh ausgeschaltet. Bei niedrigerern Beträgen dann, wenn man noch 1/3 mitbetreut ist. Dann besteht kein Anspruch auf UVG-Leistungen.


Anspruchsübergang wird dennoch per Rechtswahrunganzeige passieren und Auskunft wird hart verlangt werden.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Eigener Titel vs Jobcenter - von HeinrichH - 24-01-2018, 12:15
Eigener Titel vs Jobcenter - von CheGuevara - 24-01-2018, 12:26
RE: Eigener Titel vs Jobcenter - von p__ - 24-01-2018, 13:41
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