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Fragen zum Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Scheidung
#5
(03-02-2018, 22:44)p__ schrieb: Das ist aber die Realität! Du zahlst 467 EUR Unterhalt minus halbes Kindergeld. Bei den 370 EUR ist zudem gar nicht klar, wie die eigentlich zustande kommen. Vielleicht durch höheren Unterhalt aber mehr Kindergeld, weil es Geschwisterkinder gibt?

370 = 467 - (0,5 * 194)

Ja, es gibt Geschwisterkinder. Das Kindergeld beträgt aktuell 194 Euro im Monat pro Kind und wird von der Mutter zu 100% bezogen. Dafür wird es bei mir vom "nominalen" KU zur Hälfte abgezogen und ich überweise den kleineren Betrag. Daher war ich mir unsicher wie ich es im PKH Antrag angeben soll. Denn ich kann zwar nachweisen, dass ich KU überweise, kann aber nicht nachweisen, dass ich Kindergeld erhalte. Und beim KU kann ich nur den kleineren Betrag nachweisen ...

PS: Hier ist der PKH Antrag. Es geht um die Teile D und E. Anscheinend muss man jede Angabe mit Beleg nachweisen.
https://justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf
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RE: Fragen zum Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Scheidung - von Sorino - 04-02-2018, 21:40

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