Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Trennungsunterhalt / Ehegattenunterhalt zuverdienst
#6
Die Frage stellt sich meistens gar nicht. Bei Kindesunterhalt braucht es sowieso nur eine Unterschrift und sie ist aller Sorgen ledig. Der grosse starke Staat übernimmt dann im Rundum-sorglos-Komplettpaket auf Steuerzahlerkosten Geltendmachung, Berechnung, Durchsetzung von Kindesunterhalt, einfach alles. Und auch bei anderen Unterhaltsarten gibts diverse Beratungsmöglichkeiten unterhalb eines Anwalts.

Streitigkeiten wegen Ehegattenunterhalt in der Zeit nach einer Scheidung (was nicht heisst, dass in der Scheidung weniger darüber gestritten wird) sind im Vergleich zum Kindesunterhalt auch viel seltener.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Trennungsunterhalt / Ehegattenunterhalt zuverdienst - von p__ - 20-02-2018, 14:36

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste