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Trennungsunterhalt 5% Berufsbedingte Aufwendungen
#6
(07-03-2018, 13:04)Belial09 schrieb: Ich bin immer wieder sehr erstaunt und schockiert, wie es jetzt am Schluss nur noch um Geld geht.

Nicht nur jetzt am Schluss. Dein Wissen über Frauen benötigt noch einige Erfahrung. Ausserdem benötigst du:

- einen Anwalt. Fall doch nicht auf die irrige Vorstellung rein, in einem Vorgang mit Anwaltspflicht würde man etwas sparen, wenn man den Anwalt möglichst lange hinausschiebt. Du wirst sowieso einen brauchen, ausser du hast vor alles gegen die Wand zu fahren und in der Scheidung keine eigenen Anträge zu stellen.

- einen Blick in die Unterhaltsleitlinien, die für deinen Gerichtsbezirk gelten. Die Meisten haben pauschale berufsbedingte Aufwendungen abgeschafft. Es muss immer nachgewiesen werden. Ist dir aber klar, was berufsbedingte Aufwendungen eigentlich sind? Eben nicht nur die Fahrt zur Arbeit, sondern auch viele andere Dinge. Beispiele: Fortbildungen und Lehrgänge, soweit sie nicht vom Arbeitgeber übernommen werden. Dazu gehören auch die Rechnungen für das Hotel am Fortbildungsort und für die Verpflegung. Oder Kosten für arbeitsrelevante Vereinigungen, Gewerkschaftsmitgliedschaften, betriebliche Kassen, Berufsgenossenschaften, Berufsunfähigkeitsversicherung...

- die Berücksichtigung weiterer einkommenssenkender Ausgaben, z.B. zusätzliche private Altersorsorge. Kluge Getrennte treten auch rechtzeitig in eine Kirche ein und zahlen eine Zeitlang Kirchensteuer, um die Unterhaltszecke leichter auszutrocknen. Man kann später ja wieder austreten, wenn man da nicht drinbleiben will.

Rechne also neu und beurteile dann, ob Trennungsunterhalt anfällt. Ich würde keinen Euro mehr als sich auch vor Gericht erklagen liesse bezahlen. In einer Trennung wird Männern jede kleine Nachsicht, jede Weichheit, jeder Kompromiss als Schwäche ausgelegt und ist willkommene Gelegenheit, jetzt und in Zukunft noch mehr herauszuschlagen. Eine Trennung ist auch eine Erziehung der Ex, eine Erziehung dass der Ofen auch finanziell aus ist. Es ist deine Aufgabe, das früh und hart zu tun. Nicht drüber reden, sondern höflich aber bestimmt tun.

Jetzt beim Trennungsunterhalt spielt es keine Rolle, wen sie sich als neuen Lover ins Bett holt. Der Trennungsunterhalt schreibt die ehelichen finanziellen Verhältnisse fast immer fort. Später beim Ehegattenunterhalt kann es eine Rolle spielen. Der Einzug des Lovers ist dafür nicht Voraussetzung.
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RE: Trennungsunterhalt 5% Berufsbedingte Aufwendungen - von p__ - 07-03-2018, 15:22

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