Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Einseitige Aufkündigung einer Gerichtsvereinbarung möglich ?
#4
Wenn Du die Möglichkeit hast, hol das Kind zu Dir. Polizei macht in so einem Fall nichts. Es besteht keine handhabe bei gemeinsamer Sorge. Ich hatte genau den Fall bei mir. Die sind nicht mal ausgerückt. Da hat die Mutter auch keine Chance gehabt als sie was von Kindesentziehung gefaselt hat.

Gerichtsweg kannst Du vergessen je länger das Kind bei der Mutter ist. Da hat p__ schon alles zu geschrieben.
Elterngespräche sind doch nur dazu da einen Elternteil ruhig zu stellen und Kontinuität eintreten zu lassen.

Das gleiche kannst aber auch Du machen, indem Du das Kind zu dir holst. Was dann passiert, ob Eilanträge durch die Mutter, etc...pp..muss man dann schauen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Einseitige Aufkündigung einer Gerichtsvereinbarung möglich ? - von HeinrichH - 10-03-2018, 10:41

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Aufkündigung des Umgangsmodells Onyx 144 85.825 06-09-2016, 16:17
Letzter Beitrag: CheGuevara
  Einseitige notarielle Verpflichtungserklärung Eifelaner 17 18.117 06-07-2011, 07:15
Letzter Beitrag: beppo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste