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Kurze Frage wegen Eg-Unterhalt/Zugewinn
#1
Tongue 
Hallo zusammen,

den Scheidungsantrag rolle ich in Kürze aus.

Meine Frage: Ist es erlaubt Ehegattenunterhalt für ein paar Monate im voraus an die Ex zu überweisen?

Die Idee dahinter: Überweise am 30. des Monats der Ex gleich 3 oder 4 Monatsunterhalte, und stelle ihr am 1. des Folgemonats den Scheidungsantrag zu.

Dadurch hat sie mehr Kohle auf dem Konto und muß die Hälfte beim Zugewinn wieder zurückschieben.

Danke Euch.

Grüße Wink
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Kurze Frage wegen Eg-Unterhalt/Zugewinn - von Maestro - 06-04-2018, 14:43

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