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Scheidungsfolgevereinbarung einseitig und unter Zwang
#26
(09-04-2018, 12:44)Simon ii schrieb: Könnte es sein, daß das Patent ausgelaufen ist und Du es nicht erneuert hast?

Simon II

Nein, zum einen handelt es sich hier höchstwahrscheinlich nicht um ein Patent (das wäre ein technisches Schutzrecht), sondern um ein Geschmacksmuster (damit wird ein Design geschützt). 

Hätte sie nur die Verlängerungsgebühr nicht bezahlt, dann wäre das Geschmacksmuster einfach erloschen. Danach dürfte jeder das Design verwenden  einschließlich sie selbst, denn es existiert dann kein Verbietungsrecht mehr. 

Hier muss der Fall so liegen, dass sie das Geschmacksmuster entweder in der Scheidungsfolgenvereinbarung oder schon vorher auf ihren Ex übertragen hat. 

Danach nutzt sie das Design einfach weiter, weil sie ja Verträge immer blind unterschreibt, und wundert sich dann über die Abmahnung. 

Ich muss Austriake da wirklich zustimmen: mir wäre auch Angst und bange, wenn meine Kinder bei einer Frau aufwachsen müssten, die ihren eigenen Kram nicht auf die Reihe bekommt. 

Auch jetzt fragt sie in einem Forum nach, statt sich kompetent bei einem Anwalt beraten zu lassen. 

Falls er auch für die Kinder keinen Unterhalt bezahlt, sollte sie erst einmal Unterhaltsvorschuss beantragen. Der Staat kümmert sich dann selbst darum, ob die Vereinbarung nicht zumindest in diesem Punkt sittenwidrig war.
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RE: Scheidungsfolgevereinbarung einseitig und unter Zwang - von Theo - 09-04-2018, 13:33
RE: Scheidungsfolgevereinbarung einseitig und unter Zwang - von Mercedes_AMG - 10-04-2018, 05:59

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