28-04-2018, 08:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-04-2018, 08:25 von Absurdistan.)
Ich überlege gerade ob das reicht:
die Voraussetzungen für einen Unterhaltsvorschuss liegen nicht vor.
Ich verweise insoweit auf die einschlägige Rechtsprechung und auf den Ihnen vorliegenden Umgangsbeschluss.
Die Gewährung von Unterhaltsvorschussleistung ist ein Verwaltungsakt mit Drittwirkung, dem ich hiermit formell und rechtswahrend widerspreche.
(Kommt von Ibykus)
lg
die Voraussetzungen für einen Unterhaltsvorschuss liegen nicht vor.
Ich verweise insoweit auf die einschlägige Rechtsprechung und auf den Ihnen vorliegenden Umgangsbeschluss.
Die Gewährung von Unterhaltsvorschussleistung ist ein Verwaltungsakt mit Drittwirkung, dem ich hiermit formell und rechtswahrend widerspreche.
(Kommt von Ibykus)
lg