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Trennungsunterhalt oder Nachehelicher Unterhalt, wie hoch?
#24
(11-09-2019, 14:15)p__ schrieb: Man darf sich durch eine Scheidungsverzögerung nicht in längere Zahlungszeiträume tricksen lassen.

Hat man mit mir gemacht. Dazu brauchts aber auch einen Richter/eine Richterin, die da mitspielt. Bei mir haben die sich privat im Cafe getroffen und vorher abgestimmt. Der Richter ist mal aufgeflogen, weil er den Inhalt des gegnerischen Antrags schon kannte, bevor dieser überhaupt bei Gericht eingereicht worden war.

Ich habe von Mai 2010 bis November 2014 Trennungsunterhalt bezahlt.

Im Unterschied zu p meine ich, dass ein paar Euro mehr an Trennungsunterhalt unter Umständen gut angelegtes Geld sein können. Wenn man damit erreicht, dass sich Exe in die richtige Richtung orientiert.
Im hier diskutierten Fall habe ich mir gerade die Frage gestellt, ob die Exe mit dem Umzug der Tochter zum Vater auch dann einverstanden sein wird, wenn ihr bewußt wird dass sie dann Kindesunterhaltspflichtig wird?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Trennungsunterhalt oder Nachehelicher Unterhalt, wie hoch? - von Austriake - 11-09-2019, 15:40

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