Selbstverständlich durfte sie das. Nur nicht, wenn die eine Beistandschaft des JA eingerichtet hat. UHV bedeutet nicht, dass gleichzeitig die Beistandschaft, also die Übertragung der finanziellen Angelegenheiten des Kindes an das Amt, wirksam eingerichtet wird. Hierzu bedarf es eines zusätzlichen Antrages der Kindesmutter. Und den hat sie anscheinend nicht gestellt.
Aktivlegitimation
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Aktivlegitimation - von Arminius - 17-05-2018, 14:10
RE: Aktivlegitimation - von p__ - 17-05-2018, 14:32
RE: Aktivlegitimation - von Arminius - 17-05-2018, 15:40
RE: Aktivlegitimation - von p__ - 17-05-2018, 15:42
RE: Aktivlegitimation - von Arminius - 17-05-2018, 15:45
RE: Aktivlegitimation - von p__ - 17-05-2018, 15:56
RE: Aktivlegitimation - von Arminius - 28-02-2019, 16:12
RE: Aktivlegitimation - von IPAD3000 - 01-03-2019, 00:56
RE: Aktivlegitimation - von Arminius - 01-03-2019, 06:53
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