08-06-2018, 12:39
(08-06-2018, 12:20)Simon ii schrieb: Du könntest ihr nur insofern entgegenkommen, daß Du ihr schriftlich bestätigst, daß gemeinsames Sorgerecht besteht. So habe ich das immer gehalten, wenn ich irgendwo Auskunft wollte. Das ist aber das Maximum!
Simon II
Das habe ich schon im ersten Schreiben vorsorglich getan und um Auskunft gebeten. Darauf möchte sie etwas offizielles. Ich habe es jetzt so formuliert, dass wenn sie so etwas benötigt, dies von Mutter ja schon eingereicht hätte werden müssen als Nachweis für ihre Sorgeberechtigung - Spieß umdrehen. Mama hat es nicht nachweisen müssen, warum also ich. Geburtsurkunde noch schnell mit angeheftet mit der Info: falls mehr als Nachweis benötigt wird, kann sie sich ja noch mal melden. Ich gehe davon aus es reicht.