09-11-2018, 14:10
(09-11-2018, 09:56)Sixteen Tons schrieb: Magst du das eventuell etwas weiter ausführen?
Ich habe an dem Tag wo ich in die JVA auf Gäubigerkosten inhaftiert wurde sofortige beschwerde eingelegt. Der Haftbefehl war "formel" falsch. Das wusste ich aber schon wo ich in Haft ging.
Rechtsschutzbedürfnis hast Du aber nur wenn der Haftbefehl vollzogen wird ! Das war bei mir der Fall. Der Haftbefehl wurde "formel" f. falsch erklärt und musste im Nachhinein vom Amtsgericht abgeändert werden. Auch wenn Du nicht mehr in Haft bist und die Vermögensauskunft abgegeben hast.
Natürlich hat man versucht "...es ist ja schon alles erledigt !...Nein ich habe auf mein Recht bestanden. Als Bsp. du erhälts einen Haftbefehl wegen Mord solltest aber wegen ein Raubüberfall festgenommen werden dann liegen die "vorraussetzungen" f. die Erlassung eines Haftbefehls vor der Haftgrund ist aber falsch.
Ob das alles so richtig ist...weiss ich nicht! Leider müsste ich jetzt nach meinen kleinen juristischen Kenntnissen zum OLG. Da besteht aber Anwaltszwang...und ich glaube ich hatte jetzt genug Spass.
Lg
A.