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Gericht kosten trotz Verfahrenskostenhilfe...?
#12
Den Insolvenzverwalter brauchst Du diesbezüglich nicht anschreiben. Der will von solchen Sachen nichts wissen. An diesen Insolvenzen verdienen die so gut wie nichts. Deshalb beschränken sie sich nur auf das, was sie müssen. Hier handelt es sich um "Neuschulden" welche grundsätzlich zu zahlen sind, da sie nicht zur Masse gehören und nach Antragstellung der Insolvenz entstanden sind. Für diese ist der Treuhänder nicht zuständig.

Natürlich darf man auch in der sog. Wohlverhaltensphase Schulden machen. Wenn man sie denn bedienen kann. Theoretisch. Aber darum geht es hier nicht. Theoretisch kann das Gericht die VKH bei Nichtzahlung vollstrecken. Aber nur theoretisch. Denn der Insolvenzverwalter bekommt ja ohnehin den evtl. vorhandenen pfändbaren Teil der Einkünfte. Also was noch vollstrecken?

So kannst Du also schon mal beruhigt sein.

Ein eskalierendes Schreiben solltest und kannst Du Dir sparen. Die Landesjustizkasse versucht schlicht, nun an das Geld zu kommen. Turnusgemäß und bei jedem. Genau in die Unterlagen schauen die nicht.

Es genügt Ihnen ein freundliches Schreiben zu senden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Informationen bezüglich meiner finanziellen Möglichkeiten sind nicht zutreffend. Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase des Verbraucherinsolvenzverfahrens, eingereicht beim Amtsgericht/Vollstreckungsgericht ..... unter dem Aktz. .....

Pfändbare Einkommensbestandteile werden an den Treuhänder abgeführt. Zusätzlich bin ich zur Zahlung von Kindesunterhalt für .... verpflichtet.
Zur Zahlung weiterer Raten bin ich leider nicht in der Lage.

Mit freundlichen Grüßen


Das Ganze dürfte sich alsbald in Luft auflösen.
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RE: Gericht kosten trotz Verfahrenskostenhilfe...? - von Nappo - 28-07-2018, 21:49

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