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Erbschaft und Unterhalt
#5
@HeinrichHH

Da ich weder einen Titel habe, noch jemals in der Lage war Unterhalt zu zahlen, fallen keine Unterhaltsschulden an.
Sprich da ich nicht leistungsfähig bin und war, können keine Schulden auflaufen. Das tritt nur in Kraft, wenn ich leistungsfähig WÄRE und nicht oder nicht ausreichend bezahlen würde.
Dann würde jeden Monat der Betrag bzw. die Differenz zum Unterhaltsvorschuss als Schulden auflaufen .

Gruß
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Nachrichten in diesem Thema
Erbschaft und Unterhalt - von Sainty - 03-08-2018, 23:09
RE: Erbschaft und Unterhalt - von Nappo - 04-08-2018, 09:11
RE: Erbschaft und Unterhalt - von Sainty - 04-08-2018, 09:56
RE: Erbschaft und Unterhalt - von HeinrichH - 04-08-2018, 11:04
RE: Erbschaft und Unterhalt - von Sainty - 04-08-2018, 11:19
RE: Erbschaft und Unterhalt - von Nappo - 04-08-2018, 12:51

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