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Urteil, öffentliche Zustellung
#1
Ich wurde irgendwann im ersten Halbjahr 2016 in Abwesenheit zu höherem Unterhalt verknackt. Da ich zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr in Deutschland war, wurde das Urteil wohl per "öffentlicher Zustellung" gültig.

Kann man solche öffentlich zugestellten (also an der Pinnwand des Amtsgerichts ausgehängten) Gerichtsentscheidungen irgendwo online einsehen?

Ich zahle wohl über Dritte immer noch den alten Unterhaltsbetrag, würde aber doch ganz gerne wissen, zu welchem Betrag man mich verknackt hat.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Urteil, öffentliche Zustellung - von Austriake - 23-08-2018, 13:03
RE: Urteil, öffentliche Zustellung - von Mercedes_AMG - 23-08-2018, 21:31
RE: Urteil, öffentliche Zustellung - von Bruno - 09-09-2018, 22:16
RE: Urteil, öffentliche Zustellung - von Bruno - 10-09-2018, 10:56

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