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Unterhaltsberechnung "gerichtsfest"
#14
Habe dem JC jetzt erst mal bedrucktes Papier zur Selbstbeschäftigung gegeben, damit es was zum Lochen, Knicken, Bestempeln und abheften hat.
Noch keine Antwort bis heute.

Habe seit Tagen nach Urteilen gesucht, wo einem Mangelfall unterhaltsrechtlich auf die Füße geholfen wurde, weil er den Umgang im "üblichen" Rahmen (alle 14 Tage ein Wochende, hälftige Ferien) finanziell nicht stemmen kann.
Fazit: Es gibt nichts, es wurde diesbezgl. nichts veröffentlicht, es ist zivilrechtlich nichts diesbezüglich gesetzlich geregelt und der BGH hat sich im Frühjahr 2014 in Az. XII ZB 234/13 auch dazu ausgeschwiegen, was Mangelfälle angeht. Besser betuchte Eltern können dann ggf. in der DDT ein Treppchen abgestuft werden ("Danke für die 13 Euro, Hofknicks"). Tendenziell scheint er (der BGH) ja wieder zur Hausfrauenehe zurückzuwollen.

In 2 Wochen habe ich mit der Ex einen Termin beim Jugendamt zwecks Beratung und Unterhaltsberechnung.

Überall liest man in der Rechtsprechung oder in der Kommentierung "...kann bei beengten finanziellen Verhältnissen...eine Erhöhung des Selbstbehalts in Betracht kommen..." aber es gibt nichts greifbares. Einem Verwandten hat das OLG NDS vor 2 Jahren noch gesagt, daß Unterhalt vor Umgang geht.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Unterhaltsberechnung "gerichtsfest" - von Sixteen Tons - 14-11-2018, 13:21

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