01-11-2018, 18:44
@Nappo
Verwechselst Du nicht was ? Die verjährung ist doch bei Titulierten Unterhalt bis zum 18 Lebensjahr gehemmt. Nur die Verwirkung kann zum Zuge kommen.
Allerdings handelt es sich ja um Unterhaltsvorschuss...da könntest Du evtl. recht haben.
Verwechselst Du nicht was ? Die verjährung ist doch bei Titulierten Unterhalt bis zum 18 Lebensjahr gehemmt. Nur die Verwirkung kann zum Zuge kommen.
Allerdings handelt es sich ja um Unterhaltsvorschuss...da könntest Du evtl. recht haben.