16-11-2018, 08:13
@ IPAD3000
Das mit den Zahnbürsten beweist zu wenig. Es gab da wohl mal einen Fall (ich erinnere mich dunkel an eine Fernsehreportage), da fand man sowohl Zahnbürste als auch seinen Bademantel in ihrem Bad vor - der Mr. Next behauptete dann (erfolgreich!!!) vor Gericht, nur ein rein sexuelles Interesse an der Dame zu haben und keine Lebensgemeinschaft mit ihr zu führen.
Es kommt wohl darauf an, wo Madam gemeldet ist. Wenn sie pro forma Mieterin der Einliegerwohnung ist, dann ist das gerichtsfest. Wenn ihre Meldeadresse im gemeinsamen Haushalt ist, sieht es schon besser aus.
Das mit den Zahnbürsten beweist zu wenig. Es gab da wohl mal einen Fall (ich erinnere mich dunkel an eine Fernsehreportage), da fand man sowohl Zahnbürste als auch seinen Bademantel in ihrem Bad vor - der Mr. Next behauptete dann (erfolgreich!!!) vor Gericht, nur ein rein sexuelles Interesse an der Dame zu haben und keine Lebensgemeinschaft mit ihr zu führen.
Es kommt wohl darauf an, wo Madam gemeldet ist. Wenn sie pro forma Mieterin der Einliegerwohnung ist, dann ist das gerichtsfest. Wenn ihre Meldeadresse im gemeinsamen Haushalt ist, sieht es schon besser aus.
Bibel, Jesus Sirach 8.1