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Verjährung / Abänderung nachehelicher Unterhalt
#1
Hallo zusammen,

ich bin im November 2014 rechtskräftig geschieden worden und vom OLG Stuttgart zu lebenslänglichem nachehelichem Unetrhalt verurteilt worden, in den Folgejahren habe ich als Selbstständiger im Ausland gelebt. Den Unterhalt liess ich über das Konto einer Verwandten (mit gleichem Nachnamen) immer pünktlich überweisen.

Zum Ende diesen Jahres will ich mein Unternehmen verkaufen und nach Deutschland zurückkehren, weil meine Ex keine Ruhe gibt und mich zum wiederholten Male wegen Unterhaltspflichtverletzung nach §170 StGB angezeigt hat. Dies hat zur Folge, dass ich aktuell zur Fahndung ausgeschrieben bin und beruflich nicht mehr reisen kann, auf jedem Flughafen werde ich festgehalten.

Nach dem Verkauf meines Unternehmens wird mich der neue Eigentümer als Angestellten weiterbeschäftigen, in Deutschland. Da ich aber gesundheitlich schwer angeschlagen bin (schwerst traumatisiert durch Scheidung, Verlust der Kinder, Zerstörung meines Lebenswerks) bekomme ich als Gehalt nicht mehr als 1.500.- € brutto im Monat. Netto ist das kaum mehr als Erwerbsunfähigkeitsrente - aber es ist ein bißchen mehr, also arbeite ich weiter.
Drei bis vier Jahre habe ich noch, bis ich endgültig aufhören kann. Logischerweise werde ich bei einem zu erwartenden  Netto-Einkommen von ca. 1.200.- € kaum mehr leistungsfähig sein zu nachehelichem Unterhalt, deshalb will ich eine Abänderungsklage führen.
Aus meinem Scheidungsverfahren, welches sich über fast fünf Jahre hinzog, weiss ich noch ziemlich genau, wie die Dinge so beim Familiengericht ablaufen. Ich will und werde daher mein Einkommen der letzten Jahre NICHT offenlegen. Auskunft werde ich einfach keine erteilen, weil es für die Festlegung des KÜNFTIGEN Unterhalts unerheblich ist, was in der VERGANGENHEIT an Einkommen erzielt wurde. Selbst wenn ich in diesen vier Jahren zehn Millionen verdient und verpraßt hätte - für den künftigen Unterhalt kann das ja keine Rolle spielen. Denn es geht ja bei einer Abänderung nicht um den rückliegenden Zeitraum, sondern um die Zukunft.

Ich kenne meinen Richter - sobald Zahlen auf dem Tisch liegen, fängt der an mit dem Taschenrechner herumzuspielen und (gem. dem Prinzip der Unterhaltsmaximierung) auszurechnen, was er mir abknöpfen kann. Schon alleine deshalb bekommt er keine Auskünfte über die vergangenen Jahre.

Gibt es hier jemand, der schon mal eine Abäderungsklage zum Ehegattenunterhalt geführt hat? Welche Rolle spielen hierbei die Einkünfte der Vergangenheit?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Abänderungsklage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt - von Austriake - 27-10-2018, 19:00
RE: Abänderungsklage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt - von Mercedes_AMG - 27-10-2018, 19:28

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