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"Von Amts wegen " Definition
#2
Das bedeutet, das Amt soll von sich aus, also in Eigeninitiative, Verwaltungshandlungen oder Verwaltungsakte vornehmen, soweit die gesetzlichen Regelungen oder Verwaltungsvorschriften das vorsehen.

Die Jobcenter z. B. müssen von sich aus die bestmögliche Beratung für erwerbsfähige Antragsteller bieten. Tatsächlich aber werden die Bedürftigen über Ihre eigenen Ansprüche aber desinformiert oder nur sehr unzureichend informiert. Von Amts wegen hat eine vollständige Aufklärung des Antragsstellers zu seinen Ansprüchen zu erfolgen, soweit der Sozialleistungsträger alle relevanten Informationen vorliegen hat und dazu in der Lage ist (Sachkenntnis hat oder haben müsste und in der Sache zuständig ist). Geschieht das nicht, kann das eine Amtshaftungsklage nach sich ziehen. Ein Rentner hat z. B. so 50.000 Euro Schadensersatz wegen Fehlberatung erstritten. Der Antragsteller muß nicht von sich aus nach bestimmten Leistungen des Sozialleistungsträgers fragen müssen.

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges...densersatz
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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"Von Amts wegen " Definition - von Arminius - 29-01-2019, 15:07
RE: "Von Amts wegen " Definition - von Sixteen Tons - 29-01-2019, 15:33
RE: "Von Amts wegen " Definition - von Arminius - 29-01-2019, 15:58
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