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Kindesunterhalt und Privatinsolvenz
#33
Ein neu eingestellter Arbeitnehmer hat in den ersten vier Wochen der Beschäftigung noch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Stattdessen gibt es in der Regel Krankengeld von der Krankenkasse.
Das Krankengeld, das die GKV zahlt, ist deutlich geringer als das letzte Gehalt: 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent vom Netto-Gehalt.
https://www.finanztip.de/gkv/krankengeld/

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RE: Kindesunterhalt und Privatinsolvenz - von Mercedes_AMG - 04-02-2019, 12:06
RE: Kindesunterhalt und Privatinsolvenz - von Mercedes_AMG - 04-02-2019, 13:38
RE: Kindesunterhalt und Privatinsolvenz - von Mercedes_AMG - 04-02-2019, 16:04
RE: Kindesunterhalt und Privatinsolvenz - von Bitas - 05-02-2019, 05:04

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