04-02-2019, 14:27
Gleiche Thema habe ich auch seit Sep. letzten Jahres. Kind antwortet nicht. Habe nun zweites Schreiben via Gerichtsvollzieher versendet. Auch der Hinweis auf 1605 BGB mal reingepackt. Doch ohne einen Anwalt und der daraufhin das Gericht anruft wird das nix. Es ist immer das gleiche. Wirst Du als Mann aufgefordert und lieferst nicht Lückenlos, dann steht fast ein SEK vor Deiner Tür. wird aber DIE ex oder Kind aufgefordert.... Ach, was macht er denn schon wieder für ein Theater... Soll er doch einfach weiterzahlen.
Frage:Gibt es einen unbefristeten Titel?
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