08-04-2019, 21:55
Man kann im Unterhaltsrecht nicht "auf Vorrat" klagen. Die Klage muss sich auf Tatsachen stützen, nicht auf Zukunftsprognosen. Kein Rechtsschutzbedürfnis, weil "sie wissen ja noch gar nicht, ob sie den Titel am Geburtstag bekommen".
Jugendamttitel ohne Beschränkung gilt zunächst mal weiter. Es liegt also an dir, den abzuändern. Ab 18. Geburtstag. Bitten zu erklären, dass keine Ansprüche mehr aus dem Titel bestehen, wenn abgelehnt dann Abänderungsklage auf Null. Anwaltspflicht.
Jugendamttitel ohne Beschränkung gilt zunächst mal weiter. Es liegt also an dir, den abzuändern. Ab 18. Geburtstag. Bitten zu erklären, dass keine Ansprüche mehr aus dem Titel bestehen, wenn abgelehnt dann Abänderungsklage auf Null. Anwaltspflicht.