09-04-2019, 15:20
Das OLG Köln hat beschlossen, daß der Betreuungselternteil lediglich für die Umgangszeiten mit längerem Aufenthalt bei dem Umgangselternteil Bekleidung, bzw. Wechselwäsche für das Kind mitgeben muß.
Quellenangabe ist ein Bericht eines persönlich betroffenen Vaters.
Zitat:Die Kindesmutter verpflichtet sich [Anm.: Name des Kindes] für die Ferienkontakte an Ostern im Sommer, Herbst und an Weihnachten Wechselkleidung mitzugeben welche wieder zurückzugeben ist. An übrigen Umgangswochenenden trägt der Kindesvater die Sorge der Wechselkleidung des Kindes.
Quellenangabe ist ein Bericht eines persönlich betroffenen Vaters.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater