Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG Köln, UF 191/18 v. 22.03.19: Bekleidung für Umgang nur bei längerem Aufenthalt
#1
Das OLG Köln hat beschlossen, daß der Betreuungselternteil lediglich für die Umgangszeiten mit längerem Aufenthalt bei dem Umgangselternteil Bekleidung, bzw. Wechselwäsche für das Kind mitgeben muß. 

Zitat:Die Kindesmutter verpflichtet sich [Anm.: Name des Kindes] für die Ferienkontakte an Ostern im Sommer, Herbst und an Weihnachten Wechselkleidung mitzugeben welche wieder zurückzugeben ist. An übrigen Umgangswochenenden trägt der Kindesvater die Sorge der Wechselkleidung des Kindes.

Quellenangabe ist ein Bericht eines persönlich betroffenen Vaters.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
OLG Köln, UF 191/18 v. 22.03.19: Bekleidung für Umgang nur bei längerem Aufenthalt - von Sixteen Tons - 09-04-2019, 15:20

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG Köln 4 WF 63/12: Pflichten, um Umgang zu ermöglichen p__ 2 5.208 08-08-2015, 12:55
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste