Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG Köln, UF 191/18 v. 22.03.19: Bekleidung für Umgang nur bei längerem Aufenthalt
#5
(09-04-2019, 15:20)Sixteen Tons schrieb: Das OLG Köln hat beschlossen, daß der Betreuungselternteil lediglich für die Umgangszeiten mit längerem Aufenthalt bei dem Umgangselternteil Bekleidung, bzw. Wechselwäsche für das Kind mitgeben muß. 

Zitat:Die Kindesmutter verpflichtet sich [Anm.: Name des Kindes] für die Ferienkontakte an Ostern im Sommer, Herbst und an Weihnachten Wechselkleidung mitzugeben welche wieder zurückzugeben ist. An übrigen Umgangswochenenden trägt der Kindesvater die Sorge der Wechselkleidung des Kindes.

Quellenangabe ist ein Bericht eines persönlich betroffenen Vaters.

Vielleicht sollte der betroffene Vater das Kind in Unterhose zurückgeben. Schließlich sind die Sachen nach einem Wochenende dreckig, so kann er das Kind nicht zurückgeben. Und dass er die Kleidung welches das Kind bei Erhalt angehabt hat, auf seine Kosten waschen muss, ist sicherlich nicht ausgeurteilt wurden, oder? *Ironie off*

Was für idiotische Richter es gibt...
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: OLG Köln, UF 191/18 v. 22.03.19: Bekleidung für Umgang nur bei längerem Aufenthalt - von IPAD3000 - 13-06-2019, 01:34

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG Köln 4 WF 63/12: Pflichten, um Umgang zu ermöglichen p__ 2 5.166 08-08-2015, 12:55
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste