25-10-2019, 13:20
Wenn ihr zwei, du und die scheidungswillige Ehefrau euch einig seid, wann das Trennungsjahr angefangen hat, dann haben das alle zu akzeptieren, auch die Anwälte.
Das ist eh alles Zivilrecht! Da geht es nur um euch beide. Ein gibt keinen Straftatsbestand, nach dem bestraft wird, wer die geforderte Trennung von Tisch und Bett einvernehmlich verlegt. ich glaube, das ist der Punkt, der dir bis jetzt nicht klargeworden ist. Natürlich missbraucht der Staat die Ehe, um beim Leben der Bürger kräftig hineinzufunken und eigene Interessen durchzusetzen, aber die Ehe ist trotzdem Zivilrecht. Es heisst also Ehemann gegen / mit Ehefrau und nicht Staat gegen Ehepartner.
Das ist eh alles Zivilrecht! Da geht es nur um euch beide. Ein gibt keinen Straftatsbestand, nach dem bestraft wird, wer die geforderte Trennung von Tisch und Bett einvernehmlich verlegt. ich glaube, das ist der Punkt, der dir bis jetzt nicht klargeworden ist. Natürlich missbraucht der Staat die Ehe, um beim Leben der Bürger kräftig hineinzufunken und eigene Interessen durchzusetzen, aber die Ehe ist trotzdem Zivilrecht. Es heisst also Ehemann gegen / mit Ehefrau und nicht Staat gegen Ehepartner.