(03-05-2019, 13:01)dd-man schrieb: § 170 StGB:
@Arminius - Ich denke nicht, dass hier bereits Voraussetzungen gegeben sind allein durch die Einkommensminderung.
Du bist noch in der "Glaubensphase"...Unsereins hat schon alles durch...Strafanzeigen, Pfändungen, Abänderungsklagen...u.s.w...Und glaub mir alle die länger hier sind wissen was abläuft.
Früher hätte ich die alle hier für Spinner gehalten...
Es interressiert nicht ob die "Vorraussetzungen" gegeben sind sondern es kommte auf den Staatsanwalt und den Richter an. Wird das Hauptverfahren eröffnet werden Sie auch versuchen an "weiteres" Geld heranzukommen...und nur wenn Du zur Kategorie C gehörst und sagst dann klären wir das in der Berufung bzw. am OLG...hast Du eine Chance.
Und das musst Du erstmal im Gerichtssaal bringen wenn Sie versuchen dir den § 153a Abs. 2 StPO schmackhaft zu machen...bei mir hat man zum Schluss versucht ein paar Euro zu bekommen...
@p...hat alles weitere dazu gesagt.