03-05-2019, 21:33
(03-05-2019, 20:41)Alles-durch schrieb: Kann die Richterin einfach feststellen, dass ich sozusagen "Luxusinstandhaltungen" mache.
Die kann alles völlig frei für angemessen erklären und muss das nicht mal begründen, es reicht einem Antrag des Jugendamts stattzugeben.
Die Mieteinnahmen sind nach Abzug der notwendigen Ausgaben unterhaltsrelevant. Was in Anlage V zur Einkommensteuererklärung steht, ist dabei nur Hinweis, der Richter ist nicht verpflichtet die darin aufgeführten Werbungskosten, Geldbeschaffungskosten und anschaffungsnaher Aufwand einnahmemindernd zu werten. Steuerrecht != Unterhaltsrecht.
Solltest es vor Gericht gehen, bereite bereits den Gang zum OLG vor. Dafür ist es wichtig, möglichst alle Unterlagen vorlegen und nachzuweisen, denn beim OLG wird die Amtsgerichtsentscheidung nur überprüft, aber keine neue Unterlagen eingeholt. Es zählt nur, was bereits vorliegt.