03-05-2019, 22:33
Kann ich nicht sagen. Theoretisch fällt Unterhalt ab Aufforderung zur Auskunft an, wenn sich im Verlauf der Auskunftserteilung und Berechnung ergibt dass du mehr hättest zahlen müssen wie du bezahlt hast, dann gilt dieser höhere Unterhalt ab Aufforderung zur Auskunft. Es sind also Rückstände entstanden.
Wenn die nur allerlei behaupten, um den Fall in der Schwebe zu halten, werden sie auch so eventuelle Rückstände begründen. Wenn du aber vollständig Auskunft gegeben hast und unwidersprochen vereinbarten Unterhalt bezahlt hast, gibts auch keine Rückstände.
Wenn die nur allerlei behaupten, um den Fall in der Schwebe zu halten, werden sie auch so eventuelle Rückstände begründen. Wenn du aber vollständig Auskunft gegeben hast und unwidersprochen vereinbarten Unterhalt bezahlt hast, gibts auch keine Rückstände.