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Kindesunterhalt, Mieteinnahmen
#17
Nochmal: Du bist aber kein Mangelfall, zahlst Unterhalt und du setzt dein Kapital renditeorientiert ein. Mit welcher Begründung soll auf dieser Basis fiktives Einkommen angerechnet werden? Kapital muss nun mal nicht verwertet werden, wenn du den Bedarf des Kindes durch Einkommen decken kannst. §1603 Abs 2 BGB greift nicht. Der Bedarf des Kindes steht in §1610 BGB und der ist gedeckt.

Welche Haltung der Richter hat, ist egal. Ehrlos sind sie alle, unfähig oder bösartig je nach Fall. Deshalb kalkuliert man bei jedem Gerichtsgang bereits die nächste Instanz ein und gestaltet ihn entsprechend. Ein guter Anwalt wird das nach Hinweis tun, das Problem ist eher einen solchen zu finden. Du wirst in diesem Fall einen brauchen, denn: Generelle Anwaltspflicht im Unterhaltsrecht.

Es geht in deinem Fall um die Höhe deines unterhaltsrelevanten Einkommens. Wechselnde Einnahmen, Instandhaltungskosten, Berechnungsart, das ist die Schwierigkeit deines Falls. Im jetzigen Stadium beim jetzigen Kindesalter wäre mein Rat, die Einnahmen der letzten drei Jahre wie bei Selbständigen zu mitteln, keinen Cent zusätzlich zu der oben angedeuteten Berechnungsmethode zuzulassen und sich bereits nach einem Anwalt umzusehen. Aber ich wiederhole mich da nur.
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RE: Kindesunterhalt - von p__ - 03-05-2019, 21:33
RE: Kindesunterhalt - von Alles-durch - 03-05-2019, 22:13
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RE: Kindesunterhalt, Mieteinnahmen - von p__ - 06-09-2019, 16:02
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Kindesunterhalt, Mieteinnahmen - von CheGuevara - 06-09-2019, 23:34
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RE: Kindesunterhalt, Mieteinnahmen - von Nappo - 09-09-2019, 08:28
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RE: Kindesunterhalt, Mieteinnahmen - von Nappo - 10-09-2019, 17:43
RE: Kindesunterhalt, Mieteinnahmen - von p__ - 10-04-2020, 09:33
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RE: Kindesunterhalt, Mieteinnahmen - von kay - 10-04-2020, 16:13
RE: Kindesunterhalt, Mieteinnahmen - von p__ - 10-04-2020, 23:14
RE: Kindesunterhalt, Mieteinnahmen - von kay - 10-04-2020, 21:24

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