22-05-2019, 17:34
(22-05-2019, 12:27)Nappo schrieb: Sich selbst anzeigen. Tse... Ja, ich weiß, dieser Tipp geistert noch herum.Kann man mal machen, wenn man den Ausgang eines solchen Verfahrens schon kennt.
Die Faustregel dazu dürfte simpel sein. Kann man laut Papier zahlen (oberhalb Pfändungsgrenze) und tut es nicht, dran. Sonst?
Nur das du jetzt auch noch eben mal einen gelungenen Ausgang gelesen hast, Zahlesel_RUS.
Ich hatte mich nicht selbst angezeigt, aber die Unterhaltsberechtigten jagten mich unerbitterlich. Ein Gericht befand im Vorfeld, ich wäre leistungsfähig nach Stufe 9 von 10. Ich konnte mit dem Ergebnis nicht umgehen und durfte nun noch dagegen angehen, hatte es aber nach all den vorangegangen Ohrfeigen/Verfahren einfach pikke pakke satt und schmiss mein Brot. Schulden türmten sich, da rollte der 170er auch schon heran. Das Ergebnis. Die Staatsanwaltschaft bat dann gemeinsam mit dem Gericht das Verfahren einzustellen, da kein entsprechendes Einkommen mehr im besagten Zeitraum vorhanden war. Auf anraten leistete ich unverzüglich eine Unterschrift und blieb ein freier Mann.