09-10-2021, 12:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-10-2021, 13:03 von Ruckzuckmaschine.)
Hi Zahlesel,
Herzlichen Glückwunsch !!! Deine Beschwerde hatte Erfolg.
Man darf hier aber auch dem Staat bzw. dem Richter gratulieren. So hat er nun doch noch eine völlig unsinnige Kostenbelastung für den Staat im letzen Moment vermieden.
Mit "peinlich genau" wurde aber eine überdeutliche Formulierung gewählt. :-))
Ich würde an Deiner Stelle einmal 100,-€ zusätzlich überweisen, damit -im Falle einer möglichen Fehlbuchung- nicht sofort Verzug eintritt, sondern 30 Tage Puffer vorhanden ist. Alternativ kann man natürlich auch den Abbuchungsauftrag zeitlich so vorziehen, dass immer noch eine Ersatzüberweisung nach einer Fehlbuchung fristgerecht möglich ist.
Wenn Du der Meinung bist, diese Zahlung ist ungegerechtfertigt, dann solltest Du gesondert auf Rückerstattung klagen (bzw. einen Mahnbescheid beantragen).
Und dann natürlich auch einen Antrag auf Abänderung der Bewährungsauflagen einreichen.
Herzlichen Glückwunsch !!! Deine Beschwerde hatte Erfolg.
Man darf hier aber auch dem Staat bzw. dem Richter gratulieren. So hat er nun doch noch eine völlig unsinnige Kostenbelastung für den Staat im letzen Moment vermieden.
Mit "peinlich genau" wurde aber eine überdeutliche Formulierung gewählt. :-))
Ich würde an Deiner Stelle einmal 100,-€ zusätzlich überweisen, damit -im Falle einer möglichen Fehlbuchung- nicht sofort Verzug eintritt, sondern 30 Tage Puffer vorhanden ist. Alternativ kann man natürlich auch den Abbuchungsauftrag zeitlich so vorziehen, dass immer noch eine Ersatzüberweisung nach einer Fehlbuchung fristgerecht möglich ist.
Wenn Du der Meinung bist, diese Zahlung ist ungegerechtfertigt, dann solltest Du gesondert auf Rückerstattung klagen (bzw. einen Mahnbescheid beantragen).
Und dann natürlich auch einen Antrag auf Abänderung der Bewährungsauflagen einreichen.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)