17-06-2019, 21:21
Punk 6. ist, dass Du geschäftsführender Gesellschafter einer UG oder GmbH bist
Ich darf mal Zusammenfassen.
Da kommt eine blutrünstige Richterin + JA + Ex, weil die mit dem UH unzufrieden sind. Gemeinsam gehen die davon aus, dass Du bescheißt und irgendwo die Goldbarren versteckt hast. Du hast aber wirklich nichts auf der Naht und bist mit der Liquidität am Anschlag. Du brauchst auch Ruhe, um zu arbeiten.
Da kommen die dann drehen Dir die UG auf links und schicken nen Wirtschaftsprüfer. Du gehst zwar in die Privatinsovenz, aber auf die UG soll es nicht durchschlagen, obwohl Deine Liquidität voll im Eimer ist und Du keine Erfahrung hast. Du machst als geschäftsführender Gesellschafter Deine UG weiter, weil Dich ja bei einer Privatinsolvenz der § 6.3 GmbHG nicht trifft.
Wenn Du meinst!
Warum 500 Euro Anteil an der UG? Sobald Du Anteile hältst, drehen die vermutlich die UG auf links. Ich würde vermuten, dass es egal ist, ob Du alles oder nur ein wenig hältst. Kenne ich mich aber nicht mit aus. Ich weiß halt nur wie durchgeknallt die sind.
Zu den 4,5 Jahren durchhalten kann ich Dir nur sagen, dass Du das auch anders haben kannst, denn
* In der Regel beträgt die für die Privatinsolvenz anzusetzende Dauer 6 Jahre.
* Kann der Schuldner innerhalb von 3 Jahren mindestens 35 % der Gesamtschuld sowie die Verfahrenskosten erstatten, ist eine Verkürzung auf 3 Jahre möglich.
* Ist dem Schuldner innerhalb von 5 Jahren zumindest die Leistung der Verfahrenskosten möglich, kann die Dauer der Privatinsolvenz auf 5 Jahre herabgesetzt werden.
Ich darf mal Zusammenfassen.
Da kommt eine blutrünstige Richterin + JA + Ex, weil die mit dem UH unzufrieden sind. Gemeinsam gehen die davon aus, dass Du bescheißt und irgendwo die Goldbarren versteckt hast. Du hast aber wirklich nichts auf der Naht und bist mit der Liquidität am Anschlag. Du brauchst auch Ruhe, um zu arbeiten.
Da kommen die dann drehen Dir die UG auf links und schicken nen Wirtschaftsprüfer. Du gehst zwar in die Privatinsovenz, aber auf die UG soll es nicht durchschlagen, obwohl Deine Liquidität voll im Eimer ist und Du keine Erfahrung hast. Du machst als geschäftsführender Gesellschafter Deine UG weiter, weil Dich ja bei einer Privatinsolvenz der § 6.3 GmbHG nicht trifft.
Wenn Du meinst!
Warum 500 Euro Anteil an der UG? Sobald Du Anteile hältst, drehen die vermutlich die UG auf links. Ich würde vermuten, dass es egal ist, ob Du alles oder nur ein wenig hältst. Kenne ich mich aber nicht mit aus. Ich weiß halt nur wie durchgeknallt die sind.
Zu den 4,5 Jahren durchhalten kann ich Dir nur sagen, dass Du das auch anders haben kannst, denn
* In der Regel beträgt die für die Privatinsolvenz anzusetzende Dauer 6 Jahre.
* Kann der Schuldner innerhalb von 3 Jahren mindestens 35 % der Gesamtschuld sowie die Verfahrenskosten erstatten, ist eine Verkürzung auf 3 Jahre möglich.
* Ist dem Schuldner innerhalb von 5 Jahren zumindest die Leistung der Verfahrenskosten möglich, kann die Dauer der Privatinsolvenz auf 5 Jahre herabgesetzt werden.