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Tipps zur Unterhaltsberechnung (Scheidung und Ex geht sicher zum Amt)
#1
Hi,

wie im separatem Thread angekündigt habe ich ein paar Fragen zur Berechnung des Unterhalts. Und hoffe, dass man mich hier ein wenig unterstützen kann.
Es geht hierbei um das was "kann ich jetzt tun, worauf muss ich achten" und nicht um, was ich in Zukunft machen soll.

Noch wohne ich zu Hause im gemeinsamem Mietobjekt und habe noch etwas Zeit um mich zu sortieren. Sobald ich ausziehe wird die Holde zum Amt gehen (müssen). Ausserdem wird sie ihren alleinigen Kredit nicht bedienen können und deshalb wohl in die Inso gehen.

WICHTIG Grundstimmung ist. Mindestunterhalt soll an alle Kinder gezahlt werden aber kein Trennungsunterhalt.

Aktuell bin ich in SK III und habe auf meinem Lohnzettel ca 3000,- ausgezahlter Betrag abzüglich Auto (3200,- ohne Auto).
Man muss dazu sagen, dass ich 1% versteuere aber eigentlich fast nichts privat fahre. Die Firma hat die Vorgabe immer 1% zu versteuern und ich konnte kein  Fahrtenbuch führen. Friss oder stirb also. 
1) Wird das Auto angerechnet oder wie bei einem aktuellen Kredit abgezogen? Denn es bestand ja bereits während der Ehe.
1.1) Evtl. stelle ich in Zukunft auf ein privates Auto und 0,30 Abrechnung um. Das wird einem auch nicht angerechnet?
2) Ich gehöre zu einer Abteilung die eig. 100 km von mir entfernt ansässig ist. Kann ich das geltend machen falls das Auto nicht abgezogen wird?

Mein 1. Kind wohnt ca 600 km von hier und meine noch Frau wollte irgendwan nicht mehr dass ich ihn sehe. Ich tat es deshalb auch 5 Jahr nicht, daran war aber auch seine Mutter schuld.
3) Wie sind die Chancen für die Zukunft zu sagen, ich möchte ihn sehen und die Kosten dafür anzurechnen?

4) Der laufende gemeinsame Kredit von 440,- wird von mir weiter bedient und ich werde ihn zur UH Berechnung einfach abziehen (=bereinigen)?

5) Das gemeinsame Mietobjekt kostet 700 Kalt. Wenn ich das weiterhin bediene, dann dürfe ich den Betrag von der Berechnung abziehen (=bereinigen)?
5.1) Evtl. mache ich das bis mein Titel steht und danach muss ich schauen ob ichs mir leisten kann?!?
6) An die Hartz Profies. Wie sieht es aus sicht meiner Frau aus. Wenn ich ausziehe und nicht die Miete alleinig noch zur Hälfte bezahlen kann, kann sie dann die Miete für 6 Monate vom Amt bekommen? Klar ist das Haus zu groß aber sie will eine Untermieterin finden. Dafür ist sicher genug Platz und das könnte den Fehlbetrag zum Geld vom Amt evtl. auffüllen. Ich frage nur nach euerer Erfahrung um zu sehen ob es für mich überhaupt Sinn macht mich irgendwie dafür einzusetzen damit das Haus den Kindern bleibt. Wenn sie da sowieso raus muss da > 57m² dann müssen die Kinder wohl damit leben lernen.

Jetzt noch mein wichtigster Punkt

7) Wie gehe ich mit dem Problem um, jetzt SK3 zu haben und ab 1.1.2020 SK4 oder SK1. Das sind 300 Euro unterschied. Welche Fallen gibt es? Ich möchte keinen Titel auf den aktuellen Netto, wenn ich bis zum bitteren Ende in SK 1 verweilen werde.
Ich habe irgendwo gelesen, dass vom SK1 Netto gerechnet wird. Ist das so? Befristete Titel soll es ja nicht mehr geben.

Also nochmal Es geht darum meine 3000,- oder 3200,- auf unter 1900,- bringen und mehr nicht. An die Wand fahren kann ich Alles auch später.
Kind 1 14 Jahre (ohne Ehe, wohnt 600 km entfernt) Zahle Unterhalt seit 2009
Kind 2 6 Jahre (aus akt. Ehe)
Kind 1 1 Jahr (aus akt. Ehe)

Vielen dank schonmal
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Tipps zur Unterhaltsberechnung (Scheidung und Ex geht sicher zum Amt) - von MasterOfDesaster - 19-06-2019, 13:13

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