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Tipps zur Unterhaltsberechnung (Scheidung und Ex geht sicher zum Amt)
#2
1. Ein Firmenwagen ist immer ein geldwerter Vorteil, der dein unterhaltsrelevantes Einkommen erhöht.
1.1. Privatwagen ist Privatsache.
2. Vielleicht. Als "arbeitsbedingte Kosten". Kein Umgang mit Kind 1 -> keine Berücksichtigung.
3. Der Effekt wird auch im besten Fall gering sein: Vielleicht eine Stufe runter in der Düsseldorfer Tabelle bei den Kindern. Bis du beim TrennungsUH was geltend machen kannst, ist der schon vorbei.
4. Ja.
5. Erstmal zahlst du weiter, ihr steht vermutlich beide im Mietvertrag und seid somit Gesamtschuldner. Du musst raus aus dem Mietvertrag. Ansonsten gibts möglicherweise eine Ausgleichspflicht im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten, das ergibt sich aus § -> 426 Abs.2 S.1 BGB.
5.1. verstehe ich nicht
6. Da sind so viele Faktoren mit drin, dass ich das nicht beantworten kann.
7. Als Grundlage für alle Berechnungen nach dem 31.12.2019 gibst du ab jetzt immer das Netto von Steuerklasse 1 an.

Bei Vier Berechtigten bist du Tabellestufe 3. 422 + 345 + 288 = 1055 EUR Kindesunterhalt Zahlbetrag. Mit privater Altsversorge und ein bisschen nachweisbaren berufsbedingten Kosten bist du längst auf unter 1900 runter.
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RE: Tipps zur Unterhaltsberechnung (Scheidung und Ex geht sicher zum Amt) - von p__ - 19-06-2019, 14:32

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