05-07-2019, 18:52
Vorab an die Admins. Bitte NICHT diesen Eintrag an den anderen von mir erstellten (Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen) hängen, da es um mehrere Personen / Pfändungen geht und dies sonst für alle unübersichtlich wird. Danke.[url=https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=12111][/url]
Ich versuche alles so klar wie möglich zu dokumentieren ;-)
Letztes Jahr bekam ich eine Pfändung meiner Tochter [minderjährig] (von Mutti durch Anwalt) auf mein Konto und bei meinem Arbeitgeber.
Anwalt hat bisher kein Geld von Bank erhalten, da Bank daraufhin Konto gekündigt hat.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich ein P-Konto und es war auf dem Auskehrkonto ein kleiner Betrag verfügbar. Diesen hat Anwalt NICHT eingezogen sondern ausschließlich das Geld vom Arbeitgeber überwiesen bekommen. Die Lohnpfändung erstreckte sich von über ~2300€ und einem Zeitrahmen von Dezember - April.
Da Ich Theater mit dem Vollstreckungsgericht hatte / habe, ist das Ausgleichskonto auf ~2000€ angewachsen.
Da durch meinen Arbeitgeber die Pfändung im Grunde erledigt ist frage ich mich, ob und falls ja wen ich anschreiben muss (Anwalt der gepfändet hat, Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsgericht)
Nun habe ich von meiner ehemaligen Bank erfahren, dass diese die ~2000€ von dem Überschusskonto exakt diesen Anwalt das Geld "Auskehren" will.
Hier nun die weitere Frage: Hat nicht der Gläubiger die Pflicht bei den angegangenen Stellen (Bank & Arbeitgeber) dies als erledigt zu melden?
Ferner habe ich von niemanden etwas schriftlich bekommen, dass der Fall erledigt ist; einzig die Gehaltsabrechnungen liegen mir vor.
Ich bedanke mich wie immer für eure kompetente Unterstützung.
Ich versuche alles so klar wie möglich zu dokumentieren ;-)
Letztes Jahr bekam ich eine Pfändung meiner Tochter [minderjährig] (von Mutti durch Anwalt) auf mein Konto und bei meinem Arbeitgeber.
Anwalt hat bisher kein Geld von Bank erhalten, da Bank daraufhin Konto gekündigt hat.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich ein P-Konto und es war auf dem Auskehrkonto ein kleiner Betrag verfügbar. Diesen hat Anwalt NICHT eingezogen sondern ausschließlich das Geld vom Arbeitgeber überwiesen bekommen. Die Lohnpfändung erstreckte sich von über ~2300€ und einem Zeitrahmen von Dezember - April.
Da Ich Theater mit dem Vollstreckungsgericht hatte / habe, ist das Ausgleichskonto auf ~2000€ angewachsen.
Da durch meinen Arbeitgeber die Pfändung im Grunde erledigt ist frage ich mich, ob und falls ja wen ich anschreiben muss (Anwalt der gepfändet hat, Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsgericht)
Nun habe ich von meiner ehemaligen Bank erfahren, dass diese die ~2000€ von dem Überschusskonto exakt diesen Anwalt das Geld "Auskehren" will.
Hier nun die weitere Frage: Hat nicht der Gläubiger die Pflicht bei den angegangenen Stellen (Bank & Arbeitgeber) dies als erledigt zu melden?
Ferner habe ich von niemanden etwas schriftlich bekommen, dass der Fall erledigt ist; einzig die Gehaltsabrechnungen liegen mir vor.
Ich bedanke mich wie immer für eure kompetente Unterstützung.