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Einkommenssteuerbescheid offen legen DSGVO
#10
Vielen Dank für die Antworft. Muss man den Original Einkommenssteuerbescheid vorlegen? Was nutzt es zum Notar zu gehen? Kann man beim Notar nur die Beträge bestätigen lassen? Und dann nur die Notarbescheinigung abgeben?
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RE: Einkommenssteuerbescheid offen legen DSGVO - von Charlie - 26-08-2019, 12:23

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