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Anspruch auf Betreuungsunterhalt
#3
Danke für die schnelle Antwort. Mindestens drei Jahre auch wenn wir nicht verheiratet waren?

Also so wie ich das jetzt verstehe (ich greif nochmal mein Beispiel von oben auf) bitte korrigiere mich, falls ich falsch liege.

Bedarfsdifferenz ist 550€ (Davon ziehe ich 150€ Elterngeld ab, da 300€ anrechnungsfrei sind und zusätzlich kann ich noch die Hälfte ihres Nebeneinkommens abziehen).

Der Betrag der dann übrig bleibt wird mit 3/7 multipliziert und diesen muss ich an die KM abdrücken?
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RE: Anspruch auf Betreuungsunterhalt - von p__ - 31-07-2019, 11:00
RE: Anspruch auf Betreuungsunterhalt - von Staedtler - 31-07-2019, 11:37
RE: Anspruch auf Betreuungsunterhalt - von p__ - 31-07-2019, 11:48

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