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BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!!
#34
Zitat:Wieso stehen nicht immer beide Eltern mit ihrem Einkommen für das Kind gerade? Diese Richtung wird auch in anderen europäischen Ländern beschritten.

Der naheliegendste Grund ist einfach der, dass es nicht üblich ist dem Grundgesetz entsprechend beide Elternteile gleichberechtigt ihr Kind erziehen zu lassen. - Wäre dies der Fall gäbe es auch kein Unterhaltsrecht, weil eben überflüssig.

Das ist bekannt, aber auch nicht erwünscht. Nur über das Kindeswohl lassen sich diese gigantischen Sozialtransfers begründen ohne das Volk in Aufruhr zu versetzen.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Gast1 - 02-05-2009, 00:35
Der nächste logische Schritt - von Gast1 - 03-05-2009, 10:17
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 11:42
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:16
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:30
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:49
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Webworker - 03-05-2009, 15:28
Die Frau ist ein Opfer ein Opfer ein Opfer - von Gast1 - 04-05-2009, 11:22
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Backfire - 04-05-2009, 07:41

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