03-05-2009, 15:54
Kindergartenplatz für alle Kinder bis 6h pro Tag müssen vom Staat bezahlt werden. Darüber hinaus gibt es den Platz nur bei entsprechend nachgewiesener Erwerbstätigkeit beider Eltern. Kosten werden dann anteilig von beiden Erwerbstätigen bestritten.
Der über den Kitazeit herausgehende Betreuungsbedarf wird von beiden Eltern gleichermaßen erbracht. KU wird nicht fällig.
Verweigert einer der Elternteile seinen Anteil an der Betreuungsleistung, wird er zahlungspflichtig.
Verweigert einer der Elternteile den anderen Elternteil seinen Anteil an der Betreuung leisten zu lassen, wird davon ausgegangen, dass er auch die finanziellen Lasten allein zu leisten bereit ist.
LBM
Der über den Kitazeit herausgehende Betreuungsbedarf wird von beiden Eltern gleichermaßen erbracht. KU wird nicht fällig.
Verweigert einer der Elternteile seinen Anteil an der Betreuungsleistung, wird er zahlungspflichtig.
Verweigert einer der Elternteile den anderen Elternteil seinen Anteil an der Betreuung leisten zu lassen, wird davon ausgegangen, dass er auch die finanziellen Lasten allein zu leisten bereit ist.
LBM