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BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!!
#38
Kindergartenplatz für alle Kinder bis 6h pro Tag müssen vom Staat bezahlt werden. Darüber hinaus gibt es den Platz nur bei entsprechend nachgewiesener Erwerbstätigkeit beider Eltern. Kosten werden dann anteilig von beiden Erwerbstätigen bestritten.

Der über den Kitazeit herausgehende Betreuungsbedarf wird von beiden Eltern gleichermaßen erbracht. KU wird nicht fällig.

Verweigert einer der Elternteile seinen Anteil an der Betreuungsleistung, wird er zahlungspflichtig.
Verweigert einer der Elternteile den anderen Elternteil seinen Anteil an der Betreuung leisten zu lassen, wird davon ausgegangen, dass er auch die finanziellen Lasten allein zu leisten bereit ist.

LBM
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RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Gast1 - 02-05-2009, 00:35
Der nächste logische Schritt - von Gast1 - 03-05-2009, 10:17
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 11:42
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:16
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:30
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:49
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von LBM - 03-05-2009, 15:54
Die Frau ist ein Opfer ein Opfer ein Opfer - von Gast1 - 04-05-2009, 11:22
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Backfire - 04-05-2009, 07:41

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