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BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!!
#41
MIt der gleichen Argumentation müssen nun die Umgangskosten, die man oft nur fiktiv wahrnehmen kann, berechnet werden.

Beispiel: Kindesmutter wohnt 250 km weg.
Besuch an 2 Wochenenden in Monat durchschnittlich: 1000 km Gesamtkilometer.1000 km x 0,20 Cent (obwohl Auto ca 80 Cent pro KM kostet,falls Vater noch ein fiktives Auto sich leisten kann) ergibt 200 Euro. Wenn Frauen Rechnungen aufmachen, dann einfach mal gegenrechnen.

Ich frage mich sowieso, wie es verfassungsrechtlich richtig sein kann, daß wenn Vater z.B. Kind in den Ferien betreut oder betreuen muss ( es besteht ja theoretisch Pflicht zum Umgang), dann müsste doch Vater in der Zeit Betreuungsunterhalt bekommen.

Ich sehe es immer als falsche Bescheidenheit von Vätern, wenn diese immer nur verlangt haben, daß während der Umgangszeit der Unterhalt fürs Kind eingespart werden darf. Schließlich kostet die Betreuung dem Vater Geld, Zeit und Nerven genauso wie für die Mutter.

Da die Pflicht therotisch zum Umgang besteht, muss für diese Pflichtwahrnehmung die gleiche Entschädigung stattfinden, wie für die Frauen.

Doch hier tut man sich schon schwer, wenn der "Pfichtige" zehn Prozent weniger überweist. Für die Wahrnehmung von Umgang mit dem Kind (Beispiel 10 Jahre als 240 Euro Unterhalt Monat) reichen auf einmal wieder KOsten fürs Essen aus in Höhe von 24 Euro im ganzen Monat aus.

Die richtige Rechnung in diesem System wäre eigentlich: ( Kind 10 Jahre)

Umgang bei Vater z.B. : 2 Monate 322 Euro x 2 = 644 Euro inklusive Kindergeld. Mutter darf halbes Kindergeld für die weiterlaufenden Kosten wie Wohnraum behalten

Umgang bei Mutter: 10 Monate 322 x 10 = 3222 Euro, davon
zahlt Vater maximal 240 x 10 also 2400 Euro im Jahr.

Ich finde, daß sich jemand auch von der Unterhaltspflicht drückt, wenn das Kind 2 Monate im Schnitt im Jahr beim Vater ist, und die Mutter statt der Unterhaltspflicht nachzukommen trotzdem das volle Geld des Vaters einsteckt. Ist da denn noch kein Richter draufgekommen ? Das sind doch die selben Grundlagen wie bei der Frau. Kein Richter dürfte da gross anders entscheiden.
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RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Gast1 - 02-05-2009, 00:35
Der nächste logische Schritt - von Gast1 - 03-05-2009, 10:17
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 11:42
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:16
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:30
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:49
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Vater - 03-05-2009, 17:25
Die Frau ist ein Opfer ein Opfer ein Opfer - von Gast1 - 04-05-2009, 11:22
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Backfire - 04-05-2009, 07:41

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