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BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!!
#44
Ich hatte es schon in einem anderen Bereich des Forums angesprochen
und möchte hier einmal darauf zurückkommen.

Da ja auch in diesem Urteil die Bindung des Kindes zum KiGa o.ä. mit
dem besonders zu hervorzuhebenen Kontinuitätsprinzip angesprochen
wurde, ist es meines Erachtens gleichbedeitend damit, dass das Kind
nicht so einfach herausgerissen werden kann.

Mal vom Wächteramt abgesehen...Cool

Liege ich falsch mit meiner Annahme, dass somit der Ex, die mal eben so 500 KM wegziehen will, nicht auch in deutliche Schranken gewiesen wurde?

Denn parallel würde es für mich bedeuten, dass dadurch die (Mit)-Betreuung
durch den Vater eher gewährleistet wird.

Ist nur so´ne Interpretation von mir. Bitte nicht gleich steinigenSmile
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RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Gast1 - 02-05-2009, 00:35
Der nächste logische Schritt - von Gast1 - 03-05-2009, 10:17
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 11:42
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:16
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:30
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:49
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von blue - 03-05-2009, 18:52
Die Frau ist ein Opfer ein Opfer ein Opfer - von Gast1 - 04-05-2009, 11:22
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Backfire - 04-05-2009, 07:41

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