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BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!!
#47
(03-05-2009, 18:52)blue schrieb: Liege ich falsch mit meiner Annahme, dass somit der Ex, die mal eben so 500 KM wegziehen will, nicht auch in deutliche Schranken gewiesen wurde?

Solange die Mutter dabei ist, ist alles gar kein Problem.

Es steht der Mutter auf völlig frei, den Kindesunterhalt in Alkohol oder in das Motorrad ihres neuen Freundes zu investieren. Das ist dann unhinterfragt im Interesse des Kindeswohls. Ob der neue Freund Drogen vertickt oder das Kind schlägt, wird nicht wirklich gefragt. Und wird die Kindesmisshandlung durch den Freund öffentlich, dann war die Mutter ja wieder Opfer.
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RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Gast1 - 02-05-2009, 00:35
Der nächste logische Schritt - von Gast1 - 03-05-2009, 10:17
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 11:42
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:16
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:30
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:49
Die Frau ist ein Opfer ein Opfer ein Opfer - von Gast1 - 04-05-2009, 11:22
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Backfire - 04-05-2009, 07:41

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