09-08-2019, 10:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-08-2019, 10:50 von Helmute2000.)
Danke für die Auskunft. Der Unterhaltsgläubiger hat letztes Jahr dem OLG erstmals sehr hohe Zinseinkünfte deklariert, die er vorher nie hatte.
Ich meine das der Tatbestand des Unterhaltsbetruges durch verschweigen eigener Einkünfte nun Manifestiert hat.
Macht es Sinn diesen Tatbestand weiter zu verfolgen?
Ich meine das der Tatbestand des Unterhaltsbetruges durch verschweigen eigener Einkünfte nun Manifestiert hat.
Macht es Sinn diesen Tatbestand weiter zu verfolgen?