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Unterhaltsschulden
#1
Die KM bezieht Unterhaltsvorschuß. Das jetzt seit 4 Jahren nachdem ich die Zahlungen eingestellt habe, da mir absolut jeglicher Kontakt zum Kind verweigert wurde.

Meine Frage: Schulde ich "nur" der Unterhaltskasse den Vorschuß? Also versuchen die lediglich den Unterhaltsvorschuß einzutreiben oder den Unterhalt, den ich laut Titel/DD Tabelle der KM schulde?
Soweit ich weis gibt es keine Verjährungsfristen zumindestens für den UV. Gilt das auch für die Differenz zur Höhe des Unterhalts laut DDT?

Muß die KM versuchen seperat die Differenz zum UV evollstrecken zu lassen?
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Unterhaltsschulden - von Dassault - 30-08-2019, 18:21
RE: Unterhaltsschulden - von Zahlesel_RUS - 30-08-2019, 20:14
RE: Unterhaltsschulden - von p__ - 30-08-2019, 20:53
RE: Unterhaltsschulden - von Gast1969 - 31-08-2019, 01:35
RE: Unterhaltsschulden - von IPAD3000 - 01-09-2019, 02:52
RE: Unterhaltsschulden - von p__ - 01-09-2019, 09:00
RE: Unterhaltsschulden - von Gast1969 - 01-09-2019, 14:45
RE: Unterhaltsschulden - von Arminius - 01-09-2019, 19:47
RE: Unterhaltsschulden - von Gast1969 - 01-09-2019, 23:21
RE: Unterhaltsschulden - von IPAD3000 - 01-09-2019, 22:50
RE: Unterhaltsschulden - von p__ - 01-09-2019, 22:53
RE: Unterhaltsschulden - von IPAD3000 - 01-09-2019, 23:38
RE: Unterhaltsschulden - von p__ - 02-09-2019, 11:46

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