30-08-2019, 18:21
Die KM bezieht Unterhaltsvorschuß. Das jetzt seit 4 Jahren nachdem ich die Zahlungen eingestellt habe, da mir absolut jeglicher Kontakt zum Kind verweigert wurde.
Meine Frage: Schulde ich "nur" der Unterhaltskasse den Vorschuß? Also versuchen die lediglich den Unterhaltsvorschuß einzutreiben oder den Unterhalt, den ich laut Titel/DD Tabelle der KM schulde?
Soweit ich weis gibt es keine Verjährungsfristen zumindestens für den UV. Gilt das auch für die Differenz zur Höhe des Unterhalts laut DDT?
Muß die KM versuchen seperat die Differenz zum UV evollstrecken zu lassen?
Meine Frage: Schulde ich "nur" der Unterhaltskasse den Vorschuß? Also versuchen die lediglich den Unterhaltsvorschuß einzutreiben oder den Unterhalt, den ich laut Titel/DD Tabelle der KM schulde?
Soweit ich weis gibt es keine Verjährungsfristen zumindestens für den UV. Gilt das auch für die Differenz zur Höhe des Unterhalts laut DDT?
Muß die KM versuchen seperat die Differenz zum UV evollstrecken zu lassen?