Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG Köln Az 4 UF 40/07: Einkommensunterschiede, Vater bekommt keinen Kindesunterhalt
#4
Dieser Aspekt des Urteils muss sich noch beweisen in Fällen, in denen es tatsächlich um so einen Sachverhalt geht. Der Fall oben war noch eine Stufe weiter. Schwierig wird es auf jeden Fall, das Einkommen des Berechtigten nachzuweisen. Auch da hatte der obige Fall einen unschätzbaren Vorteil: Da das Kind vorher bei der Mutter lebte und der Vater Unterhalt bezahlte, war der Mutter das Einkommen des Vaters bis auf die letzte Kommstelle bereits bekannt und zwar mit Belegen. Alles beweisbar.

Als das Kind zum Vater wechselte, konnte sie dieses Wissen im Unterhaltsverfahren für sich einsetzen, ohne die schwierig zu erlangenden Auskünfte einzuholen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
BGH Az. XII ZB 297/12 vom 10.7.2013: Vater betreut und zahlt - von p__ - 25-09-2013, 20:51

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG Köln vom 15.6.2010: Voller Kindesunterhalt trotz Auslandsaufenthalt des Kindes p__ 11 32.297 23-09-2019, 18:25
Letzter Beitrag: Wiederankläger
  Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen Abstammungs Bckstn 1 4.371 03-09-2016, 16:57
Letzter Beitrag: ExDeutscher
  OLG Köln, Az. 10 WF 65/13: Kein "Wohnklo" für Vater im Trennungsjahr Sixteen Tons 4 7.096 20-01-2014, 09:17
Letzter Beitrag: Antragsgegner
  OLG Köln 26.3.2013 25 UF 241/12: Kind bekommt Kind, Vater muss weiterzahlen 'c' 10 13.375 18-09-2013, 17:26
Letzter Beitrag: Petrus

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste