Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Schutzschrift
#6
Eine Teilungsversteigerung kann Deine Ex aber auch ein paar Jahre hinauszuzögern.
Ich glaube 5 Jahre sind möglich, mit der Begründung, dass der Lebensmittelpunkt der Kinder erhalten bleibt.
Das würde ich in Deine Überlegungen einbeziehen.

Es würde Deine Chancen vor Gericht hinsichtlich eines Wechselmodells stärken, wenn Du dieses jetzt schon praktizieren würdest.

Möglicher Plan Deiner Ex.
1. Dich aus dem Haus schmeißen (Gewaltvorwurf, Pädophilie, Aggression, etc.) gekoppelt mit Wohnungszuweisungsverfahren
2. Kindesumgang zu dir einschränken oder ganz verhindern
3. Unterhaltstitel hinterher schicken
4. Teilungsversteigerung verhindern für mehrere Jahre
5. Mit Deinem Unterhalt zahlt Ex die Wohnung
6. Anwältin der Ex beschäftigt Dich mit Prozessen, Gutachten etc. und lassen Sich finanziell ausbluten
7. Gerichte verschleppen und festigen so den neuen Status quo
8. Viel Glück

In welchem Umfang möchtest Du die Kinder betreuen?
Das sollte die Ausgangsbasis Deiner Strategie sein.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Schutzschrift - von superdupersonic - 15-09-2019, 10:59
RE: Schutzschrift - von kay - 15-09-2019, 11:23
RE: Schutzschrift - von p__ - 15-09-2019, 11:34
RE: Schutzschrift - von superdupersonic - 17-09-2019, 00:01
Schutzschrift - von CheGuevara - 17-09-2019, 01:58
RE: Schutzschrift - von Murmel - 17-09-2019, 02:30
RE: Schutzschrift - von kay - 17-09-2019, 10:13
RE: Schutzschrift - von p__ - 17-09-2019, 10:50
Schutzschrift - von CheGuevara - 17-09-2019, 11:01
RE: Schutzschrift - von superdupersonic - 18-09-2019, 21:28
Schutzschrift - von CheGuevara - 18-09-2019, 21:45
RE: Schutzschrift - von p__ - 18-09-2019, 21:46
RE: Schutzschrift - von superdupersonic - 18-09-2019, 23:04
RE: Schutzschrift - von Alles-durch - 22-09-2019, 21:01
RE: Schutzschrift - von fragender - 21-09-2019, 15:57
RE: Schutzschrift - von Alles-durch - 24-09-2019, 10:29

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste